Das seit 2001 in Kraft befindliche schweizerische Gesetz über Fortpflanzungsmedizin (FMedG) schreibt vor, dass nur Ärzte mit dem FMH-Titel Gynäkologie und Geburtshilfe und der Spezialausbildung Fortpflanzungsmedizin («Reproduktionsmedizin und gynäkologische Endokrinologie») Verfahren wie IVF und ICSI ausführen dürfen. Diese Ärzte müssen im Besitz einer kantonalen Bewilligung sein und jährlich in anonymer Form über die Resultate ihres IVF-Programms berichten.
Als Fortpflanzungsmediziner begrüsse ich diese Qualitätsstandards. Die Schweizer Spezialisten hatten sich schon vor vielen Jahren freiwillig zur Arbeitsgruppe FIVNAT-CH zusammengeschlossen, die das landesweite IVF-Register führt und sich der Qualitätsförderung und -kontrolle verpflichtet. Unter anderem müssen ihre Mitglieder Kontrollen durch ausländische Experten (external audits) bestehen.
Regelmässig findet eine solche externe Überprüfung meines IVF-Programms statt. Der ausländische Experte kontrolliert die Akten meiner Praxis und jene des Labors und stellt fest, dass sie mit dem zentralen Schweizer Register übereinstimmen.
Ich möchte Ihnen damit einerseits meine seriöse Arbeit belegen, andererseits auch demonstrieren, mit welchem administrativen Aufwand die Führung eines IVF-Programms heutzutage verbunden ist.