Im März 2000 wurde die FMF-Initiative, welche ein vollständiges Verbot der Zeugung ausserhalb des Mutterleibs forderte, von den Schweizer Stimmberechtigten mit über 71% Nein-Stimmen abgelehnt. Damit sind die In vitro-Fertilisation (IVF) und ihre Weiterentwicklung ICSI (intracytoplasmatische Spermieninjektion) weiterhin erlaubt. Schweizerinnen und Schweizer entschieden sich klar und deutlich gegen ein extremes Verbot und für die Freiheit, diese Behandlungsmethoden in Anspruch zu nehmen oder nicht. Mit demselben Stimmenverhältnis wurde übrigens 1992 der Verfassungsartikel 119 über Fortpflanzungsmedizin angenommen.
Das Gesetz über Fortpflanzungsmedizin (FMedG) ist seit 2001 in Kraft. Es brachte eine im europäischen und amerikanischen Vergleich sehr strenge Regelung von Kinderwunschbehandlungen. Umstrittene Methoden wie Leihmutterschaft, Eizell- und Embryonenspende sowie Embryonenforschung sind auch in Zukunft verboten. Die IVF-Labors müssen eine kantonale Bewilligung anfordern und jährlich über ihre Erfolgszahlen berichten. 2017 treten gemässigte Lockerungen in Kraft - es dürfen fortan zwölf statt drei Embryonen gleichzeitig entwickelt, tiefgekühlt und in bestimmten Fällen auf Erbkrankheiten untersucht werden.